Die Länder konnten ihre Meinungsverschiedenheiten über verbindliche Obergrenzen für die Produktion von Neukunststoffen und einen stärkeren Fokus auf die Abfallwirtschaft nicht überbrücken. Ölförderstaaten wehrten sich gegen Produktionsbeschränkungen, während Umweltverbände und die EU strengere Lebenszykluskontrollen befürworteten. Die Gespräche endeten ohne einen vereinbarten Text – ein klarer Misserfolg, der allgemein als Misserfolg gewertet wurde.
In Kraft: Februar 2025 (Verordnung, unmittelbar EU-weit anwendbar).
Ab August 2026: Auf dem EU-Markt in Verkehr gebrachte Verpackungen müssen die Anforderungen an die Recyclingfähigkeit erfüllen.
Bis 2030: Alle Verpackungen müssen recycelbar oder wiederverwendbar sein.
Einschränkungen bei der einmaligen Verwendung: Bestimmte Einweg-Kunststoffformate (z. B. Gewürzbeutel, dünne Obst- und Gemüseverpackungen) werden schrittweise abgeschafft.
Recyclinganteil-Pflicht (PCR): Mindestwerte für Kunststoffverpackungen.
EPR und standardisierte Kennzeichnung: Erweiterte Herstellerverantwortungssysteme und harmonisierte Etiketten zur Verbesserung der Sammlung und des Recyclings.
Tipp für Exporteure: Die Einhaltung der PPWR-Verordnung ist für den Zugang zum EU-Markt nicht verhandelbar. Die Entwicklung von Produkten für Recyclingfähigkeit und die Abkehr von Einwegkunststoffen sollten jetzt beginnen.
Verpackungen aus geformtem Zellstoff sind auf natürliche Weise recycelbar, kompostierbar und oft mit PCR-Faserströmen kompatibel – ganz im Einklang mit dem Fokus von PPWR auf Kreislaufwirtschaft und Recyclingfähigkeit.
Der europäische Markt für Verpackungen aus geformtem Zellstoff wird Prognosen zufolge bis 2033 stark wachsen, angetrieben durch die Nachfrage des Einzelhandels, der Gastronomie und des E-Commerce nach faserbasierten, kunststofffreien Alternativen.
Von Eierkartons über Obst- und Gemüsebehälter bis hin zu Schutzverpackungen für Unterhaltungselektronik ermöglichen moderne Maschinen komplexe Geometrien, Oberflächenveredelungen und Barriereoptionen.
Auch dort, wo sich die Vorschriften noch in der Entwicklung befinden, steigt die Nachfrage der Verbraucher nach umweltfreundlichen Verpackungen. Faserbasierte Lösungen stärken die ESG-Zertifizierung und verringern das regulatorische Risiko.
Hocheffiziente, automatisierte Zellstoffformlinien für Geschirr, Tabletts und kundenspezifische Industrieeinsätze.
Materialflexibilität: Recyclingpapier, Bambuszellstoff und andere erneuerbare Fasern.
Technische Unterstützung für PPWR-fähiges Design (Recyclingfähigkeit, Monomaterial, Kennzeichnung).
Pilotwerkzeuge, schnelle Muster und globaler Kundendienst.
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Der Zusammenbruch des Genfer Abkommens erinnert daran, dass globale Abkommen ins Stocken geraten können – doch die EU-PPWR bietet nun regulatorische Klarheit. Investitionen in Zellstoffformanlagen tragen heute dazu bei, die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten, die Abhängigkeit von Kunststoffen zu reduzieren und das Wachstum im Bereich nachhaltiger Verpackungen zu sichern.


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